Das Verwaltungsgericht Potsdam hat dem NABU Brandenburg nunmehr auch im Hauptsacheverfahren Recht gegeben und den Fristverlängerungsbescheid für die Hähnchenmastanlage Groß Haßlow aufgehoben. Damit darf die Anlage weiterhin nicht gebaut werden. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Es ist daher wahrscheinlich, dass der Streit in die nächste Instanz geht.

 

Urteil VG Potsdam vom 17.11.2016

 

 

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