Der BUND Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen den Bau eines neuen Schiffsanlegers in der Schweriner Schlossbucht. Der Betrieb dieses Schlossbuchtanlegers würde die ohnehin prekäre Situation mehrerer Wasservogelarten im Bereich der Schweriner Seen noch verschärfen.

 

In mehreren Eilverfahren haben das VG Schwerin und das OVG Mecklenburg-Vorpommern den Bau des Anlegers untersagt:

 

VG Schwerin, 26.8.2013, 5 B 426/13

 

OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.3.2014, 1 M 213/13

 

VG Schwerin, 29.12.2016, 7 B 400/16

 

 

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